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   VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119   

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VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119 (https://dejure.org/2018,1781)
VG München, Entscheidung vom 17.01.2018 - M 9 K 17.4119 (https://dejure.org/2018,1781)
VG München, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - M 9 K 17.4119 (https://dejure.org/2018,1781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZwEWG Art. 1 S. 2 Nr. 3, Art. 3 Abs. 2, Art. 4; LStVG Art. 7 Abs. 2; BauGB § 34; BayBO Art. 46
    Wohnraumbegriff im Sinne des Zweckentfremdungsrechts

  • rewis.io

    Wohnraumbegriff im Sinne des Zweckentfremdungsrechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2257

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff,

    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    Dementsprechend wird Wohnraum von der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. z.B. bei BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 12 CS 15.2257 - juris Rn. 12 m.w.N., folgendermaßen definiert:.

    Es ist demnach eine klare Trennung erkennbar und auch tatsächlich durchführbar; auch Art. 46 BayBO zeigt, dass die Einheit im DG als eigenständige Wohnung angesehen werden kann (vgl. dazu VG München, U.v. 12.12.2001 - M 9 K 01.484 - juris und BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 12 CS 15.2257 - juris).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    Dies folgt im unbeplanten Innenbereich, § 34 BauGB, für sich genommen auch bereits daraus, dass die Anzahl der Wohneinheiten kein Einfügenskriterium darstellt (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72/89 - juris; U.v. 23.3.1994 - 4 C 18/92 - juris).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung

    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    Dabei ist auch irrelevant, ob die WE dem "allgemeinen" Wohnungsmarkt zur Verfügung stünde - die Kläger also langfristig vermieten würden -, wenn die Vermietung an Feriengäste aufgegeben würde; entscheidend ist, dass eine Dauerwohnnutzung rechtlich zulässig wäre: Wohnraumverlust "für die Allgemeinheit" ist keine Voraussetzung für die Anwendung des Zweckentfremdungsrechts (vgl. auch VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - 6 K 112.16 - juris Rn. 35; Discher, ZfIR 2017, 469).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 16.84

    Wohnraum - Zweckentfremdung - Öffentliches Interesse - Eigeninteresse -

    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    Hinsichtlich dieser Ausstattungsvoraussetzungen besteht für die vorliegende WE kein Zweifel (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 20.8.1986 - 8 C 16/84 - juris); die Ortseinsicht hat ergeben, dass sowohl eine Küchenzeile als auch ein Bad vorhanden sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08

    Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht;

    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    a) Dass die Hauptverfügung, Ziff. 1 des Bescheids, auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG i.V.m. Art. 4 ZwEWG n.F. gestützt wurde, ist auch angesichts der neu geschaffenen rein zweckentfremdungsrechtlichen Rechtsgrundlage in Art. 3 Abs. 2 ZwEWG n.F. (vgl. auch die Gesetzesbegründung, LT-Drs. 17/15781, S. 6f.) unschädlich, da die Ermächtigungsgrundlage ausgewechselt werden kann, wenn sich damit die rechtlichen Voraussetzungen nicht ändern (vgl. z.B. OVG SH, U.v. 26.5.2009 - 1 LB 38/08 - juris).
  • VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    So liegt die WE bspw. nicht auf derselben Ebene wie die Wohnräume der Kläger (für einen weniger eindeutigen Fall vgl. VG Berlin, U.v. 3.3.2017 - 6 K 136.16 - juris); weiter ist sie über das Treppenhaus separat erreichbar, vgl. den Ermittlungsbericht zur Ortseinsicht, Bl. 71 d. BA: "Im Erdgeschoss führt eine Tür wohl in die Räume des Ehepaars F. (nicht Gegenstand der Besichtigung).
  • VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 UE 613/97

    Zweckentfremdungsverbot - zulässiger Umfang der Mitbenutzung von Wohnraum zu

    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    § 4 Abs. 2 Nr. 3 ZeS setzt voraus, dass die Wohnartigkeit der gesamten Nutzung erhalten bleibt und insbesondere eine Identität von Wohnungs- und gewerblichem bzw. freiberuflichem Nutzer bestehen muss, da nur dann von einer fortdauernden Nutzung der gesamten Einheit als Wohnung gesprochen werden kann (vgl. HessVGH, U.v. 22.3.2000 - 4 UE 613/97 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG München, 21.07.2003 - M 8 K 02.2878
    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    Diese Nutzung des Dachgeschosses schränkt die Kläger in ihrer Wohnnutzung auch in keiner Weise ein, sondern ist unabhängig von ihr (vgl. z.G. auch BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 29/92 - juris; VG München, U.v. 21.7.2003 - M 8 K 02.2878 - juris).
  • VG München, 12.12.2001 - M 9 K 01.484
    Auszug aus VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.4119
    Es ist demnach eine klare Trennung erkennbar und auch tatsächlich durchführbar; auch Art. 46 BayBO zeigt, dass die Einheit im DG als eigenständige Wohnung angesehen werden kann (vgl. dazu VG München, U.v. 12.12.2001 - M 9 K 01.484 - juris und BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 12 CS 15.2257 - juris).
  • VG München, 11.06.2019 - M 9 S 19.1004

    Betretungsrecht nach dem Zweckentfremdungsgesetz

    Entscheidend ist, dass eine Dauerwohnnutzung rechtlich zulässig wäre: Wohnraumverlust "für die Allgemeinheit" ist keine Voraussetzung für die Anwendung des Zweckentfremdungsrechts (vgl. nur VG München, U.v. 17.1.2018 - M 9 K 17.4119 - juris; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - 6 K 112.16 - juris Rn. 35; Discher, ZfIR 2017, 469).
  • VG Berlin, 12.04.2019 - 6 K 604.17

    Rechtsverletzung durch eine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung für die

    Hierauf und nicht auf das gesamte Wohngebäude ist auch für die Zwecke der flächenbezogenen Ausnahme abzustellen (vgl. für das Dach- bzw. Obergeschoss eines als Einfamilienhauses genehmigten Objekts VG München, Urteil vom 17. Januar 2018 - M 9 K 17.4119 -, juris Rn. 20 f.).
  • VG München, 03.04.2019 - M 9 K 19.1398

    Klage gegen eine Betretungsanordnung wegen Verdachts der Zweckentfremdung einer

    Die Ermächtigungsgrundlage kann ausgewechselt werden, wenn sich damit die rechtlichen Voraussetzungen nicht ändern (vgl. z. B. VG München, U.v. 17.1.2018 - M 9 K 17.4119 - juris m. w. N.); Letzteres ist vorliegend der Fall, da die Fassungen der Alt- und der Neuregelung, mit Ausnahme des Kreises der Verpflichteten, identisch sind.
  • VG München, 21.03.2018 - M 9 K 17.688

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Soweit die Beklagte die Verfügungen noch auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG i.V.m. Art. 2 Satz 1 und Art. 5 ZwEWG a.F. gestützt hat, ist das auch angesichts der neu geschaffenen rein zweckentfremdungsrechtlichen Rechtsgrundlage in Art. 3 Abs. 2 ZwEWG n.F. (vgl. auch die Gesetzesbegründung, LT-Drs. 17/15781, S. 6f.) unschädlich (vgl. VG München, U.v. 17.1.2018 - M 9 K 17.4119 - juris Rn. 17).
  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.02803

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum,

    Tatsächlich ist eine klare Trennung erkennbar und auch tatsächlich durchführbar (vgl. hierzu VG München, U.v. 17.1.2018 - M 9 K 17.4119 - juris).
  • VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 3 S 20.02802

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Tatsächlich ist eine klare Trennung erkennbar und auch tatsächlich durchführbar (vgl. hierzu VG München, U.v. 17.1.2018 - M 9 K 17.4119 - juris).
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